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Start Arbeitsrecht

Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch

von Simon Günnewig
20. November 2018
Lesedauer ca. 1 Minute.
0
Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch

Ein Urteil des EuGH stärkt die Rechte der Arbeitnehmer hinsichtlich des Anspruches auf Resturlaub. Es gibt aber auch klare Anweisungen an die Arbeitgeber.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Urt. v. 06.11.2018, Az. C-619/16 und C-684/16) hat entschieden, dass der Anspruch auf bezahlten Urlaub nicht automatisch verfällt, wenn er nicht in Anspruch genommen wurde. Zwei Fälle, in denen die Arbeitnehmer geklagt hatten, weil sie einen finanziellen Ausgleich für ihren nicht in Anspruch genommenen Urlaub haben wollten, wurden an den Europäischen Gerichtshof verwiesen und zu Gunsten der Arbeitnehmer entschieden. Die Kläger können sich von Ihren (ehemaligen) Arbeitgebern den nicht genommenen Urlaub ausbezahlen lassen.

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Tags: Europäischer GerichtshofUrlaubsanspruch
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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