Ein Urteil des EuGH stärkt die Rechte der Arbeitnehmer hinsichtlich des Anspruches auf Resturlaub. Es gibt aber auch klare Anweisungen an die Arbeitgeber.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Urt. v. 06.11.2018, Az. C-619/16 und C-684/16) hat entschieden, dass der Anspruch auf bezahlten Urlaub nicht automatisch verfällt, wenn er nicht in Anspruch genommen wurde. Zwei Fälle, in denen die Arbeitnehmer geklagt hatten, weil sie einen finanziellen Ausgleich für ihren nicht in Anspruch genommenen Urlaub haben wollten, wurden an den Europäischen Gerichtshof verwiesen und zu Gunsten der Arbeitnehmer entschieden. Die Kläger können sich von Ihren (ehemaligen) Arbeitgebern den nicht genommenen Urlaub ausbezahlen lassen.