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Start Beförderungsrecht

Was passiert bei P-Schein-Umschreibungen?

von Jürgen Hartmann
16. August 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
8
Was passiert bei P-Schein-Umschreibungen?

Seit 1. August gelten für Taxi-, Mietwagen und Bedarfsverkehrfahrer die gleichen Zugangsregeln. Doch was bedeutet das für diejenigen, die beispielsweise bisher nur Mietwagen fahren durften oder für Taxifahrer, die demnächst ihren P-Schein verlängern müssen? Die Behörden legen das bisher noch sehr unterschiedlich aus.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 23.8.21 aktualisiert (siehe unten).

Für viele Taxiunternehmer ist die neue Regelung auch mit einer großen Hoffnung verbunden. Fahrer, die bisher nur einen Mietwagenschein besitzen (weil sie dadurch den Ortskunde-Nachweis umgehen konnten), können nun auch Taxi fahren. Allerdings muss dazu der entsprechende Eintrag im P-Schein vorgenommen werden. Und das wiederum kann je nach Behörde zeit- und kostenintensiv sein.

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In München beispielsweise vertritt die dort zuständige Führerscheinstelle die Rechtsauffassung, dass jede Umschreibung wie ein Neuantrag behandelt werden muss. Das bedeutet, dass ein jetziger Mietwagenfahrer alle Voraussetzungen erfüllen muss, die auch ein Neubewerber um einen Personenbeförderungsschein vorzulegen hat.

Konkret: Eine Punkte-Abfrage beim Bundeszentralregister und ein komplettes medizinisches Gutachten, sofern das zuletzt vorgelegte älter als zwölf Monate ist. Somit dauert es mindestens sechs Wochen, bis ein Mietwagenfahrer auch die Berechtigung zum Taxifahrer erhält. Wenigstens ist die Antragstellung online möglich.

Auch in Berlin, wo derzeit noch keine Unterlagen zur Erweiterung der FzF vorgelegt werden müssen, erwartet man nach einer zeitnahen Abstimmung mit den anderen Bundesländern eine Regelung ähnlich der in München.

Obwohl der neu erforderliche Nachweis einer Fachkunde zunächst ausgesetzt wurde, ist der schnelle Wechsel vom Uber- zum Taxifahrer damit also – zumindest in München – nicht möglich. Münchens Gewerbevertretungen hatten vorgeschlagen, die Umschreibung in Form eines Erweiterungsantrags durchzuführen. Das hätte lediglich eine (geringere) städtische Bearbeitungsgebühr gekostet. Im Landkreis Erding vor den Toren Münchens scheint man sich auf dieses Prinzip festgelegt zu haben, wie aus einem Schreiben der dortigen Sachbearbeiterin vorgeht, welches Taxi Times vorliegt.

Um diese sehr unterschiedlichen Auslegungen zu erörtern, haben Münchens Gewerbevertretern ein (weiteres) Gespräch mit dem Leiter der Münchner Führerscheinstelle geplant. Da soll es dann auch um die Vorgehensweise bei künftigen Verlängerungsanträgen gehen. Taxifahrer*Innen, die derzeit im Antrag nicht explizit Mietwagen ankreuzen, dürfen dann auch keinen Mietwagen fahren. Kreuzt er oder sie hingegen Mietwagen an, will die Stadt München den (späteren) Nachweis der Fachkunde.

Das steht mit der Rechtsauffassung des Rechtsanwalts und BVTM-Präsidenten Herwig Kollar im Widerspruch. Kollar hatte in seinen zahlreichen Vorträgen zur Novelle immer wieder auf den Bestandsschutz verwiesen, wonach bisher gültige Personenbeförderungsscheine aufgrund der neuen Regelung nicht eingeschränkt werden dürfen. jh

Nachtrag am 23.8.21: Beim Gespräch zwischen dem Leiter der Münchner Füherscheinstelle, seinem Vertreter und einer Hausjuristin signalisierte die Behörde gegenüber den Taxivertretern, dass man die Problematik zwar genauso sehe wie das Taxigewerbe, man aber trotzdem nicht vom derzeitigen Verfahren abrücken könne. Die Führerscheinstelle beruft sich auf ein Schreiben des Bayerischen Innenministeriums, in dem die Regelung, die man jetzt anwende, genau so vorgeschrieben sei.
Mit dem Hinweis seitens des Münchner Taxigewerbes, wonach andere Behörden hierzu eine andere Rechtsauslegung gefunden haben, stieß man auf wenig Verständnis. Die Leiter der Führerscheinstelle baten die Taxivertreter des Taxiverband Bayern (früher TVM) sowie des Landesverbands Taxi und Mietwagen Bayern, die Problematik direkt mit dem Bayerischen Innenministerium zu erörtern.

Beitragsfoto: Axel Rühle

Tags: AntragP-ScheinVerlängerung
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 8

  1. Gunter Zimmer says:
    10 Monaten her

    Muss man den Unsinn im vorletzten Absatz verstehen?
    Warum sollte ein Taxler im Verlängerungsantrag Mietwagen ankreuzen?
    Liest das denn keiner gegen?
    Fragen über Fragen…

    Antworten
    • Redaktion says:
      10 Monaten her

      Sie sollten unserer Redaktion nicht gleich unterstellen, dass wir Unsinn schreiben. Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, gibt es künftig eine Fahr-Erlaubnis für alle Verkehrsarten. Nur, dass eben der P-Schein immer noch in der „alten“ Fassung vorliegt. Und dort sollte dann eben ein Taxifahrer, der künftig verlängert, auch Mietwagen explizit ankreuzen. So will es jedenfalls die Behörde laut unserer Recherchen.

      Antworten
  2. Forster says:
    10 Monaten her

    Wie nennt man dann Taxifahrer ohne Ortskundeprüfung ? Autofahrer ?
    Dann sollten wir auch das Taxi abschaffen.
    Mit solchem Nachwuchs verbindet mich nichts mehr.

    Antworten
  3. Daniel says:
    10 Monaten her

    Ganz ehrlich , warum sollte ich Mietwagen mit ankreuzen?
    Die Fahrerlaubnis für Taxe beinhaltet den natürlichen!!!

    Antworten
  4. Bruno Mayer says:
    10 Monaten her

    Jede Gurke darf also mit einem Gurkenhobel herumfahren. Das Hauptproblem sind aber wohl die wurschtigen Kunden. Irgendwann geb ichs auch auf.

    Antworten
  5. Taxi Kahrs Verden says:
    10 Monaten her

    Für mich ist Taxifahrerehre , seine Stadt zu kennen und dieses “ Kennen “ kommt eh erst im Laufe der Zeit. Also liebe Kollegen , sorgt dafür das eure Taxler “ ihre “ Stadt kennenlernen

    Antworten
  6. Sonja Schauer says:
    4 Monaten her

    Was kostet die Umschreibung eines p schein ?Das man auch Taxi fahren darf??

    Antworten
    • Axel Rühle says:
      4 Monaten her

      Auf Anfrage beim LABO, der zuständigen Berliner Behörde, wurde uns gesagt, dass jemand mit „altem“ Mietwagenschein, der Taxi fahren möchte, ganz normal den P-Schein beantragen muss, zur ortsüblichen Gebühr und mit Arztbescheinigungen usw.

      Antworten

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