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Landgericht Frankfurt hebt einstweiliges Uber-Verbot wieder auf

von taxi times
16. September 2014
Lesedauer ca. 1 Minute.
4
Taxi Times News

Das Landgericht Frankfurt hat gestern das Verbot der App „Uber-Pop“ vorerst aufgehoben. In der Sache agiere Uber zwar erwiesenermaßen Rechtswidrig, doch die so genannte „Eilbedürftigkeit“ konnte nicht nachgewiesen werden.

Ende August hatte das Landgericht dem Antrag auf „einstweilige Verfügung“ stattgegeben. Antragsteller war die „Taxi Deutschland eG“, die auch eine deutschlandweite Taxi-App betreibt, deren Fahrtaufträge über die etablierten Taxizentralen abgewickelt werden.

Die Richter hatten sich Ende August der Meinung der Antragstellerin angeschlossen, wonach Uber rechtswidrige Personenbeförderung betreibe und die Nutzung der App „Uber-Pop“ verboten. Uber hatte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt, über den das Landgericht gestern in einer mündlichen Verhandlung zu entscheiden hatte.

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Dabei machten die Richter abermals klar, dass sie an der Rechtswidrigkeit der App Uber-Pop keinen Zweifel haben. Trotzdem hoben sie das Verbot wieder auf, weil die Eilbedürftigkeit nicht gegeben sei. Der Antrag sei im August gestellt worden, doch über die Aktivitäten von Uber hätte man schon ab April Bescheid wissen müssen. So zumindest lautete die Argumentation der Uber-Anwälte, dem die Richter letztlich folgten. Taxi Deutschland hatte gestern noch angekündigt, gegen die Entscheidung vor das OLG zu ziehen. Dort wird dann abermals über die Eilbedürftigkeit verhandelt, denn laut Taxi Deutschland hätte man erst im Juli konkret beweisen können, dass Fahrten ohne Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften getätigt wurden.
jh

Tags: einstweilige VerfügungLandgericht FrankfurtUber-VerbotWiderspruch
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Kommentare 4

  1. G. Fanderl says:
    8 Jahren her

    Was für ein sorry Affentheater. Das Gericht sieht zwar, dass Uber ganz offen Gesetze übertritt, sieht jedoch keine Notwendigkeit das schnellstmöglich zu unterbinden.

    Verkehrte Welt?

    Antworten
  2. S.G. says:
    8 Jahren her

    Das ist eine Schande für die Gerichte in Deutschland. Wenn festgestellt wird das etwas Rechtswidrig Betrieben wird gehört das sofort auch ohne Antrag eines Dritten Verboten. Da sieht man mal wieder wie das Geld und die Argumente der Rechtsverdreher Ziehen. Arme Richter und das ganze Finanziert über die Steuern der Konzessionierten Taxi & Mietwagen Unternehmen

    Antworten
  3. Peter Scheffel says:
    8 Jahren her

    Ich verstehe das total nicht!
    In Deutschland gilt immer noch das PBefg und die BO-Kraft
    also was soll das ganze Gezuchtel!

    Antworten
  4. IXAT says:
    8 Jahren her

    Hauptsache die machen den Laden dicht… Hier sollten mal alle zusammen in eine Kriegskasse einzahlen und dann damit bis zum Europäischen Gerichtshof klagen. Zumindest macht das Taxi Deutschland anscheinend aus eigener Kasse und bekommt sicherlich viel Sympathie und Zuspruch aus dem Gewerbe – aber davon alleine kann Taxi Deutschland bestimmt auch nicht die eventuellen Gerichtskosten tragen.

    Antworten

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