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Start Förderung

Wiener E-Taxi-Förderung rechnet nach Betriebsstunde ab

von Simon Günnewig
14. Januar 2023
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Österreichs Taxis im Kampf gegen Corona

Nachdem Anfang Dezember die Stadt Wien in einer ersten Presseaussendung eine E-Taxi-Förderung vorgestellt hat, sind jetzt alle wichtigen Details veröffentlicht worden.

Maximal 10.000 Euro pro Fahrzeug kann ein Taxiunternehmer vom Fördertopf, den die Stadt Wien ins Leben gerufen hat, abschöpfen. Pro Unternehmen sind maximal 15 Fahrzeuge förderberechtigt. Anlass für die Förderung ist das selbstgesteckte Ziel, bis zum Jahr 2030 einen „weitgehend CO₂-freien Wirtschaftsverkehr in die Realität umzusetzen.“ Da das Taxigewerbe wegen seiner hohen Jahreskilometerlaufleistung ein sehr hohes CO₂-Einsparpotential verspricht, kann man seit dem 1.1.2023 eine E-Taxi Förderung beantragen.

Antragsberechtigt sind alle Taxiunternehmen, die einen Betriebssitz in Wien vorweisen können. Gefördert werden neu zugelassene, rein elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge, „deren Energiewandler ausschließlich elektrische Aggregate sind“ und natürlich über die notwendige Berechtigung zur Nutzung als Taxi vorweisen können.

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Der betriebliche Mehraufwand, der einem Unternehmen derzeit noch durch die Nutzung eines elektrischen Taxis entsteht, soll mit bis zu 10.000 Euro unterstützt werden.

Die Auszahlung soll wie folgt ablaufen: Ist der Wagen in Betrieb genommen, wird der erste Förder-Teilbetrag in Höhe von 5.000 Euro ausgeschüttet. Nach einer Fahrzeuglaufzeit von 12 Monaten muss dann der Unternehmer innerhalb von einem weiteren Monat die geleisteten Besetzt-Betriebsstunden nachweisen, die mit jeweils fünf Euro angerechnet werden.

Für den Nachweis wird aber nicht auf die Daten eines Insika-Taxameters zurückgegriffen, wie es in Deutschland eine gangbare Lösung wäre, sondern der Unternehmer muss die „Daten der Registrierkassa, hinterlegten Kreditkarten, Firmenkartenabrechnungen, Gutscheinen etc. seit Beginn des Abrechnungszeitraums für das betroffene e-Fahrzeug“ sammeln und als PDF-Dokument einreichen.

Da diese Daten keinen Nachweis über den Zeitraum, in dem das E-Taxi besetzt unterwegs war, liefert, bedient man sich eines eher pragmatischen Ansatzes. Der gesamte Umsatz wird durch den durchschnittlichen Umsatz pro Stunde eines Taxiunternehmens dividiert, der von der Behörde mit 20 Euro angegeben wird. Hat also ein Taxi 200 Euro eingenommen, dann entspricht das 10 Besetztstunden. Ergo werden dem Unternehmer dann, wenn man bei diesem Beispiel bleibt, 50 Euro gutgeschrieben.

Nach den ersten 12 Monaten sollte der Unternehmer dann 1.000 E-Besetztstunden nachweisen können. Kann er das nicht, wird ihm eine Frist von weiteren 12 Monaten gewährt. Kann der Unternehmer mehr als 1.000 Besetztbetriebsstunden, jedoch weniger als 2.000 E-Besetztstunden nachweisen, dann wird der Differenzbetrag zu den bereits ausgezahlten 5.000 Euro ausgezahlt.

Können mehr als 20.000 Besetztstunden nachgewiesen werden, dann wird bereits nach 12 Monaten die volle Fördersumme ausgezahlt und die Förderung ist beendet. Der Nachweis über die Besetztstunden, sprich die kompletten Belege, müssen insgesamt sieben Jahre nachgehalten werden. So lange ist auch eine eventuelle Rückforderung des Förderbetrages möglich.

Werden nach 12 Monaten keine 1.000 Besetzt-Stunden erreicht, dann muss der Unternehmer den Differenzbetrag zurückzahlen. Ab sofort kann man den Antrag für die Wiener E-Taxi-Förderung stellen. Noch sind circa. 6,4 Millionen Euro im Fördertopf. sg

Beitragsfoto: Österreichische Fahne, Quelle: Pixabay

Tags: E-Taxi FörderungWien
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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