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Züricher Taxigesetz geht in die nächste Phase

von Axel Rühle
23. Juni 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Züricher Taxigesetz geht in die nächste Phase

Für fairen Wettbewerb vereinheitlicht der Kanton Zürich die Bestimmungen der individuellen Personenbeförderung und zieht die Regelungskompetenz an sich.

Das im Februar 2020 per Abstimmung auf den Weg gebrachte Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) für den Kanton Zürich geht diesen Sommer in diejenige Phase der Gesetzgebung, in der die Kantone (in diesem Fall nur Zürich), die politischen Parteien und die „interessierten Kreise“, im deutschen Verfahren „Träger öffentlicher Belange“ genannt, also hauptsächlich Verbände, zu ihrer Einschätzung vernommen werden. Die Phase heißt im Schweizer Gesetzgebungsverfahren deshalb Vernehmlassung.

Befürworter des Gesetzes erwarten einen faireren Wettbewerb, vor allem zwischen dem Taxi- und dem Mietwagengewerbe, unter anderem, da Mietwagen eine Wegstreckenzählerpflicht auferlegt wird und den Behörden die Kontrollen erleichtert werden.

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Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, müssen die Details in einer Verordnung geregelt werden. Zudem braucht es eine neue kantonale Organisation und die bestehenden kommunalen Strukturen müssen sozialverträglich abgebaut werden, wie es von Seiten der Züricher Volkswirtschaftsverwaltung heißt. Eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe unter der Leitung der Volkswirtschaftsdirektion arbeitet an der Umsetzung. Die dreimonatige Vernehmlassung zum Entwurf der Vollzugsverordnung ist nach den Sommerferien geplant.

Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes über den Personentransport mit Taxis und Limousinen betreffen einheitliche Regelungen für den ganzen Kanton. Bislang ist dies kommunal geregelt. Die Taxifahrerinnen und Taxifahrer benötigen künftig einen Taxiausweis und eine Taxifahrzeugbewilligung. Hingegen gibt es keine Orts- und Fachprüfung mehr, wie sie in einigen größere Gemeinden und Städten üblich sind. Stattdessen wird ein Sprachnachweis für ein bestimmtes Deutsch-Niveau vorausgesetzt. Auch das Limousinenwesen wird kantonal einheitlich geregelt. Für alle Limousinendienste wird dann eine Plaketten- und Meldepflicht gelten. Taxi Times hatte kurz nach der Abstimmung über den Inhalt des Gesetzentwurfs ausführlich berichtet. ar

Beitragsfoto: Zürich, Symbolfoto von Pixabay

Tags: Fairer WettbewerbKanton ZürichPTLG
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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